FAQ

Termin-Vereinbarung

Telefonisch: 0664 /9605219

per Mail: sylvia@stuhlhofer.at

oder SMS

Dauer und Kosten

Therapieeinheit: 50 Minuten/ 70 €

Erstgespräch: 60 €

Paartherapie: 90 Minuten / 100 €

Wo finden die Therapieeinheiten statt?

Die Einheiten finden in meinen Praxisräumlichkeiten in Oberfeistritz statt.  Bei Bedarf sind Einheiten in der Natur oder Online möglich.

Absageregelung

Falls Sie verhindert oder krank sind und den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie 24 Stunden vorher abzusagen, da ich sonst das Honorar verrechnen muss.

Psychotherapeutin i.A.u.S.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision zu sein bedeutet, zur selbständigen Ausübung von Psychotherapie vom Bundesministerium für Gesundheit berechtigt zu sein. Der Therapieverlauf wird von erfahrenen PsychotherapeutInnen supervidiert/begleitet (unter Supervision). Dies ist der letzte Teil der Ausbildungsphase. Therapieprozesse werden unter neuesten Erkenntnissen beleuchtet, analysiert und diskutiert. Die SupervisorInnen stehen genauso unter der Verschwiegenheitsverpflichtung nach §15. Dies soll für PsychotherapeutInnen, in der ersten Phase dieses Arbeitsfeldes, eine Sicherheit darstellen und für die Klienten eine kompetente und hochwertige Behandlung gewährleisten.

In diesem Status kann keine Rückvergütung der Kosten über die Gesundheitskasse erfolgen. Deshalb sind meine Tarife so angepasst, als würden Sie einen Zuschuss erhalten.

Bereitschaft zur Mitarbeit

Eine aktive Mitarbeit in der Therapie ist sehr wünschenswert. 

Der Klient, die Klientin arbeitet aktiv mit, um seine/ihre Lebensqualität bzw. Lebenssituation zu verbessern.

Therapievertrag

Es gibt einen Therapievertrag, der die Zusammenarbeit klar regelt. Vereinbarungen werden im beiderseitigen Einverständnis getroffen.

Transparenz

Dies bedeutet offene und ehrliche Kommunikation. Sie werden über Methoden und Schritte im Therapieprozess aufgeklärt.

Arbeiten auf Augenhöhe

Dies bedeutet ein partnerschaftliches und gleichwertiges Arbeiten zwischen TherapeutIn und KlientIn, das von respektvollem und wertschätzendem Umgang gekennzeichnet ist.

Prozess-Start, Prozess-Begleitung, Selbsthilfe

Therapie ist ein Prozess, der darin besteht, dass Menschen begleitet werden und Hilfestellungen erhalten, um mehr Lebensqualität zu erhalten und Veränderungen selbst zu tun.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

https://www.stlp.at/psychotherapie/rechtsinfos/